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   LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2020 - 5 Qs 4/20   

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https://dejure.org/2020,692
LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2020 - 5 Qs 4/20 (https://dejure.org/2020,692)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 15.01.2020 - 5 Qs 4/20 (https://dejure.org/2020,692)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 5 Qs 4/20 (https://dejure.org/2020,692)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Unterlaubtes Entfernen vom Unfallort, Regelentziehung, bedeutender Sachschaden, Grenzwert

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 111a; StGB § 69, § 142 Abs. 1
    Kein dringender Grund für den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis

  • IWW
  • rewis.io

    Kein dringender Grund für den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis

  • bussgeldsiegen.de

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - bedeutender Sachschaden liegt bei 2500 EURO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Grenze für "bedeutenden Schaden” bei 2.500 EUR

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nach Unfallflucht Fahrerlaubnis-Entziehung ab 2.500 EUR Schaden

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Bemessung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2020 - 5 Qs 4/20
    Die Kammer hat deswegen davon abgesehen anhand von einem Musterunfallgeschehen auf eine insoweit singuläre Kostenentwicklung abzustellen (vgl. aber zu diesem Ansatz; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.05.2008, Az. 5/9a Qs 5/08).
  • LG Bielefeld, 02.02.2024 - 10 Qs 51/24

    Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Schaden, Schadensgrenze

    Bei der Beurteilung eines Schadens als bedeutend im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ist - neben anderen Faktoren - im Wesentlichen auch die fortschreitende Entwicklung der Reparaturkosten und der Einkommen zu berücksichtigen (vgl. BGH, B. v. 28.09.2010, Az. 4 StR 245/10; LG Nürnberg-Fürth, B. v. 15.01.2020, Az. 5 Qs 4/20; LG Hamburg, B. v. 09.08.2023, Az. 612 Qs 75/23; LG Oldenburg, B. v. 12.01.2023, Az. 3 Qs 425/22).
  • LG Bochum, 06.12.2022 - 1 Qs 59/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Fremdschaden, Untergrenze, Berechnung

    Andere Gerichte setzen die Grenze bei 1.500 Euro (vgl. u. a. LG Magdeburg, Beschl. v. 19.06.2019 - 26 Qs 15/19; LG Dresden, Beschl. v. 07.05.2019 - 3 Qs 29/19), bei 2.000 Euro (vgl. u.a. LG Darmstadt, Beschl. v. 01.02.2018 - 3 Qs 27/18) oder gar bei 2.500 Euro (vgl. u.a. LG Nürnberg, Beschl. v. 15.01.2020 - 5 Qs 4/20) fest.
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